Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens an allgemeinbildenden Schulen in
Mecklenburg-Vorpommern
(Arbeits- und Sozialverhaltensverordnung –
BewAuSVO M-V)
Vom 8.Mai 2013
Auszug
§3
Bewertungsbereiche und Bewertungskategorien
(1) Die Bewertungsbereiche umfassen das Arbeits- und Sozialverhalten.
(2) Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst die Bewertungskategorien:
- Fleiß und
- Zuverlässigkeit.
Zur Konkretisierung sind ausschließlich folgende Kriterien heranzuziehen:
Fleiß:
- Lern- und Anstrengungsbereitschaft
- Mitarbeit
Zuverlässigkeit:
- Pünktlichkeit und Sorgfalt
- eigenverantwortliches Arbeiten
(3) Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst die Bewertungskategorien:
- Umgangsformen und
- Teamfähigkeit.
Zur Konkretisierung sind ausschließlich folgende Kriterien heranzuziehen:
Umgangsformen:
- Konfliktverhalten
- Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln
Teamfähigkeit:
- Hilfsbereitschaft
- Respekt und Toleranz gegenüber anderen.
§4
Bewertungsgrade
Es obliegt der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft, die Bewertung entwicklungs- und altersgemessen sowie situationsgemäß in pädagogisch förderlicher Weise vorzunehmen.
sehr gut,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
gut,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen voll entspricht
befriedigend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
ausreichend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
mangelhaft,
wenn das Verhalten aufgrund großer Mängel den Anforderungen nicht entspricht, die Schülerin oder der Schüler jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
ungenügend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundlagen so unzureichend sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können